Steuerberater Mangold Karlsruhe

Kompetente Beratung für mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen

Karlsruhe, den 19.03.2024

Fristen und Termine beim Finanzamt

Für Privatpersonen und Unternehmen grundsätzlich 30.05. eines Kalenderjahres, z. B.:

Abgabefristen für Steueranmeldungen und Steuerzahltermine*

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Meldepflicht monatlich
monatlich am 10.
Meldepflicht vierteljährlich
10.01. / 10.04. / 10.07. / 10.10.
Meldepflicht jährlich
einen Monat nach Abgabe der Jahressteuererklärung

Durch Antrag einer Dauerfristverlängerung verzögern sich die genannten Fristen um einen Monat.

Lohn- und Kirchensteuer

Zahlung monatlich
monatlich am 10.
Zahlung vierteljährlich
10.01. / 10.04. / 10.07. / 10.10.
Zahlung jährlich
10.01.

Vierteljährliche Zahlungen

Einkommen- und Kirchensteuer
10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.

Körperschaftsteuer

Zahlung vierteljährlich
10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.

Gewerbesteuer

Zahlung vierteljährlich
10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12.

* Die Angaben stellen eine exemplarische Aufstellung dar, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für Fehler oder Kosten die durch fehlerhafte oder fehlende Angaben entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Alle Angaben sind ohne Gewähr.