Steuerberater Mangold Karlsruhe

Kompetente Beratung für mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen

Karlsruhe, den 19.03.2024

Jahresabschlüsse

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellen wir Ihren Jahresabschluss gemäß Handels- und Steuerrecht. Wir führen die entsprechenden Abschlussarbeiten durch, wofür wir die für Sie geführte Buchhaltung zu Grunde legen. Sollten Sie Ihre Buchhaltung selbst führen wollen, ist dies selbstverständlich möglich. Wir übernehmen dann Ihre Buchhaltung für den Jahresabschluss.

Als Freiberufler errechnen Sie Ihren Gewinn in der Regel anhand einer Einnahmenüberschussrechnung, die wir gerne für Sie durchführen.

Der Jahresabschluss ist oft Grundlage für Bankgespräche oder für wichtige Unternehmensentscheidungen. Bei Bedarf errechnen wir aus Ihrer Bilanz wichtige Kennzahlen und setzen diese in Bezug zu Vergleichswerten Ihrer Branche. Daraus können zukunftsorientierte Maßnahmen abgeleitet werden, die langfristig den Unternehmenserfolg sichern. Auch bei der nachhaltigen Umsetzung dieser Maßnahmen sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.